BusVignette
Busse können nachts zwischen 18.00 und 09.00 Uhr kostenfrei auf den GroßraumParkplätzen abgestellt werden.
für Busse mit Übernachtungsgästen
Die BusVignette berechtigt Busse zur Einfahrt in die Altstadt, um Übernachtungsgäste zum Hotel zu bringen und wieder abzuholen. Dabei sind folgende Regelungen zu beachten:
- Die BusVignette hat eine Gültigkeit von einem Jahr und muss anschließend neu beantragt werden.
- Die BusVignette wird pro Busunternehmen ausgestellt. Ein Busunternehmer kann damit auch mit mehreren Bussen am gleichen Tag in die Stadt einfahren.
- Die BusVignette muss entweder auf Papier oder digital vom Busfahrer mitgeführt werden.
- Es dürfen nur Übernachtungsgäste mit Gepäck am Anreisetag zum Hotel gebracht und am Abreisetag vom Hotel abgeholt werden.
- Das Wenden und Rückwärtsfahren von Bussen ist zwingend durch vom Hotel gestellte Einweiser mit Warnweste zu unterstützen.
- Der Bus darf nur auf der vorgeschriebenen Route für das entsprechende Hotel fahren.
- Für die Zu- und Abfahrt zu den einzelnen Hotels gelten Höhenbeschränkungen von 3,05 – 3,90 m (mehr dazu unter Details). Busse mit einer Fahrzeughöhe von 3,70 m – 3,90 m dürfen durch das Galgentor nur in Schrittgeschwindigkeit und nur innerhalb der weißen, gestrichelten Linien fahren.
- Lotsen-Pflicht
Um die Verkehrssicherheit zu gewährleisten, besteht für die direkte An- und Abfahrt für Hotel Altes Brauhaus und Hotel Goldener Hirsch Lotsenpflicht (mehr dazu unter Details). - Die BusVignette hat an Tagen der Altstadtsperrung keine Gültigkeit (mehr dazu unter Details).
-
Details zur BusVignette
Damit es für Sie einfacher ist
Um es für Busfahrer so einfach wie möglich zu machen, haben wir pro Hotel zusammengefasst, auf was geachtet werden muss. Hier können Sie sich diese Information einfach als PDF herunterladen.
-
Gebühren BusVignette