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HöhenVignette

Für Fahrzeuge jeglicher Art ab einer Höhe von 2,85 m

Der Verkehr in der mittelalterliche Altstadt von Rothenburg wird durch zahlreiche Tore eingeschränkt. Diese sind nicht nur in der Stadtmauer integriert, sondern befinden sich zum Teil auch direkt in der Altstadt. Um einen reibungslosen Verkehr auch für große Fahrzeuge zu gewährleisten, wurde die Höhenvignette eingeführt, die Ihnen helfen soll, Ihren Weg einfach durch Rothenburg zu finden.

Die HöhenVignette berechtigt Fahrzeuge ab einer Höhe von 2,85 m zur Einfahrt in die Altstadt. Beantragt werden kann die Genehmigung nur von Bewohnern, Unternehmern, Übernachtungsgästen, Lieferanten und allen, die mit berechtigtem Interesse die Altstadt befahren möchten.

  • Die HöhenVignette hat eine Gültigkeit von 1, 2 oder 3 Jahren und muss anschließend neu beantragt werden.
  • Die Vignette wird von der Stadt Rothenburg genehmigt und ausgestellt.  
  • Die maximale Höhe für Fahrzeuge beträgt 3,90 m. Fahrzeuge mit einer Höhe von 3,70-3,90 m dürfen durch das Galgentor nur in Schrittgeschwindigkeit und nur innerhalb der weißen, gestrichelten Linie fahren.

Bitte beachten Sie, dass das Klingentor im Nordosten eine Durchfahrtshöhe von nur 2,20 m hat.

  • Gebühren HöhenVignette

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