ParkdauerKarte

Diese kann jeder beantragen und erwerben.

  • Sie wird auf maximal zwei Kennzeichen ausgestellt.
  • Sie gilt nur auf GroßraumParkplätzen außerhalb der Altstadt.
  • Es gibt 2 verschiedene ParkdauerKarten

    • ParkdauerKarte für alle GroßraumParkplätze
      Sie gilt auf den GroßraumParkplätzen P1 (Friedrich-Hörner-Weg), P2 (Nördlinger Straße), P3 (Schweinsdorfer Straße), P4 (Galgentor) und P5 (Bezoldweg)
    • ParkdauerKarte für die beiden weniger altstadtnahen GroßraumParkplätze
      Sie gilt auf den GroßraumParkplätzen P2 (Nördlinger Straße) und P3 (Schweinsdorfer Straße)

    Die Karten unterscheiden sich in den Kosten.

  • Sie berechtigt dort zum kostenfreien Parken auf den entsprechenden GroßraumParkplätzen.
  • Die möglichen Laufzeiten sind 1 Jahr, 2 Jahre oder 3 Jahre.