BewohnerParkausweis

Diesen können nur Fahrzeughalter, die ihren Wohnsitz in der Altstadt haben, beantragen und erwerben.

  • Er wird auf ein bestimmtes Kennzeichen ausgestellt.
  • Die Altstadt wird wie bisher in zwei Parkzonen (Zone A und Zone B) aufgeteilt. Der Parkausweis wird nur für eine Zone ausgestellt (Lediglich für Bewohner im Grenzbereich sind beide Zonen verfügbar).
  • Die möglichen Laufzeiten sind 1 Jahr oder 2 Jahre.
  • Der BewohnerParkausweise berechtigt in der jeweiligen Zone zum kostenfreien Parken …

    • auf allen BewohnerParkplätzen
    • auf allen TagesbesucherParkplätzen
      Ausnahme: Das gilt nicht für die Parkflächen Kapellenplatz, Grüner Markt, Rödergasse, Galgengasse