BewohnerParkausweis
Diesen können nur Fahrzeughalter, die ihren Wohnsitz in der Altstadt haben, beantragen und erwerben.
- Er wird auf ein bestimmtes Kennzeichen ausgestellt.
- Die Altstadt wird wie bisher in zwei Parkzonen (Zone A und Zone B) aufgeteilt. Der Parkausweis wird nur für eine Zone ausgestellt (Lediglich für Bewohner im Grenzbereich sind beide Zonen verfügbar).
- Die möglichen Laufzeiten sind 1 Jahr oder 2 Jahre.
- Der BewohnerParkausweise berechtigt in der jeweiligen Zone zum kostenfreien Parken …
- auf allen BewohnerParkplätzen
- auf allen TagesbesucherParkplätzen
Ausnahme: Das gilt nicht für die Parkflächen Kapellenplatz, Grüner Markt, Rödergasse, Galgengasse