UnternehmerVignette

Jeder Gewerbetreibende mit Sitz des Gewerbes innerhalb der Altstadt kann eine oder mehrere UnternehmerVignetten beantragen.

  • Sie wird nach Möglichkeit räumlich beschränkt ausgestellt.
  • Sie wird in der Regel auf ein Kennzeichen ausgestellt.
  • Für die erste UnternehmerVignette muss kein Nachweis geführt werden, dass das Unternehmen auf das Fahrzeug angewiesen ist. Für alle weiteren ist dies schon notwendig.
  • Die möglichen Laufzeiten sind 1 Jahr, 2 Jahre oder 3 Jahre.

Die UnternehmerVignette berechtigt im vorgegebenen Bereich zum unentgeltlichen Parken auf den TagesbesucherParkplätzen in der Altstadt.