Berufspendler können eine PendlerVignette beantragen, wenn Sie nachweisen können, dass Sie auf den Pkw in der Altstadt angewiesen sind.
Die PendlerVignette berechtigt zum unentgeltlichen Parken auf den TagesbesucherParkplätzen in der Altstadt.
ACHTUNG:
Die PendlerVignette erhalten nur Beschäftigte, welche für die Ausübung ihrer beruflichen Tätigkeit zwingend auf den PKW angewiesen sind (z. B. mehrmaliger Transport von schweren Gegenständen). Trifft dies nicht zu, kann eine ParkdauerKarte zum Parken auf den GroßraumParkplätzen außerhalb der Altstadt beantragt werden.