Antragsberechtigt ist jeder Beschäftigte, der seiner Tätigkeit innerhalb der Altstadt nachgeht und auf den PKW angewiesen ist. Eine Unterscheidung nach Bereichen erfolgt hierbei nicht.
- Beschäftigter ist, wer einer Erwerbstätigkeit nachgeht.
- Auf den PKW angewiesen ist man, wenn die Ausübung der Tätigkeit ohne den in unmittelbarer Nähe parkenden PKW nicht möglich ist oder eine unverhältnismäßige Beeinträchtigung mit sich bringt (z. B. ständiger Transport schwererer oder wertvoller Gegenstände).