Antragsberechtigt sind alle Familienangehörigen der zu pflegenden Person.
Als private Pflege ist anzusehen, wenn eine nicht gewerbsmäßige Pflege eines Familienangehörigen mit Wohnsitz innerhalb der Altstadt erfolgt.
Geltungsbereich der PflegeVignette
Die PflegeVignette berechtigt zum kostenfreien Parken auf den TagesbesucherParkplätzen in der Altstadt.
Die PflegeVignette wird auf den unmittelbar benötigten, örtlichen Bereich beschränkt. Falls möglich, wird die Gültigkeit der Genehmigung auch zeitlich (Tag und Uhrzeit) beschränkt.
Die PflegeVignette wird im Regelfall für ein Fahrzeug ausgestellt. Nur in besonders begründeten Einzelfällen ist die Aufnahme eines zweiten Fahrzeuges möglich.
Die möglichen Laufzeiten sind 1 Jahr oder 2 Jahre.
Antragsunterlagen
Ausgefülltes und unterschriebenes Antragsformular
Vorlage eines Bescheides der Pflegeversicherung mit dem Nachweis über die dauerhafte Pflegebedürftigkeit (Pflegestufen 0 – 3).
Kopie Fahrzeugschein / Zulassungsbescheinigung Teil I.
Kopie des Personalausweises des Pflegebedürftigen.