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FAQ – Sie haben Fragen?

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Frage:  Ich bin Bewohner und habe einen Bewohnerparkausweis. In meiner Straße wurde jetzt ein Parkscheinautomat aufgestellt. Darf ich mit meinem Parkausweis die vorhandenen Parkflächen noch nutzen?

 

Antwort:
Bewohner mit gültigen Parkausweis dürfen neben den beschilderten Bewohnerparkplätzen alle gebührenpflichtigen Parkflächen im entsprechenden Bereich nutzen. Ausgenommen hiervon sind nur die Parkflächen am Kapellenplatz, Grüner Markt, Rödergasse und die südliche Straßenseite der Galgengasse.

 

Frage:  Ich betreibe einen Übernachtungsbetrieb. Auf welchen Parkflächen dürfen meine Übernachtungsgäste ihr Fahrzeug abstellen?

 

Antwort:
Übernachtungsgäste können auf allen TagesbesucherParkplätzen innerhalb der Altstadt und allen GroßraumParkplätzen außerhalb der Altstadt parken. In der Zeit von 9.00 Uhr bis 18.00 Uhr muss entweder ein Parkschein gelöst, oder eine GästeVignette gut sichtbar ausgelegt werden. Diese können vom Übernachtungsbetrieb im Vorfeld beim Straßenverkehrsamt gekauft werden können.

 

Frage:  Ich arbeite in der Altstadt und muss jeden Tag von auswärts mit dem Auto nach Rothenburg fahren. Muss ich jetzt zusätzlich noch Parkgebühren bezahlen?

 

Antwort:
Es besteht die Möglichkeit für die GroßraumParkplätze außerhalb der Altstadt eine ParkdauerKarte zu beantragen. Mit dieser kann dann über den Zeitraum von wahlweise ein, zwei oder drei Jahren auf den Großraumparklätzen geparkt werden, ohne einen Parkschein lösen zu müssen. Beschäftigte, welche für ihre Tätigkeit in der Altstadt zwingend auf den PKW angewiesen sind (z. B. ständiger Transport von schweren oder wertvollen Gegenständen), können eine PendlerVignette zum Parken auf den TagesbesucherParkplätzen innerhalb der Altstadt beantragen.

 
 

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