für Busse mit Übernachtungsgästen
Die BusVignette berechtigt Busse zur Einfahrt in die Altstadt, um Übernachtungsgäste zum Hotel zu bringen und wieder abzuholen. Dabei sind folgende Regelungen zu beachten:
- Die BusVignette hat eine Gültigkeit von einem Jahr und muss anschließend neu beantragt werden.
- Die BusVignette wird pro Busunternehmen ausgestellt. Ein Busunternehmer kann damit auch mit mehreren Bussen am gleichen Tag in die Stadt einfahren.
- Die BusVignette muss entweder auf Papier oder digital vom Busfahrer mitgeführt werden.
- Es dürfen nur Übernachtungsgäste mit Gepäck am Anreisetag zum Hotel gebracht und am Abreisetag vom Hotel abgeholt werden.
- Das Wenden und Rückwärtsfahren von Bussen ist zwingend durch vom Hotel gestellte Einweiser mit Warnweste zu unterstützen.
- Der Bus darf nur auf der vorgeschriebenen Route für das entsprechende Hotel fahren.
- Für die Zu- und Abfahrt zu den einzelnen Hotels gelten Höhenbeschränkungen von 3,05 – 3,90 m (mehr dazu unter »Details). Busse mit einer Fahrzeughöhe von 3,70 m – 3,90 m dürfen durch das Galgentor nur in Schrittgeschwindigkeit und nur innerhalb der weißen, gestrichelten Linien fahren.
- Lotsen-Pflicht
Um die Verkehrssicherheit zu gewährleisten, besteht für die direkte An- und Abfahrt für Hotel Altes Brauhaus und Hotel Goldener Hirsch Lotsenpflicht (mehr dazu unter »Details). - Die BusVignette hat an Tagen der Altstadtsperrung keine Gültigkeit (mehr dazu unter »Details).