ParkdauerKarte
Diese kann jeder beantragen und erwerben.
- Sie kann für alle Kraftfahrzeuge (ausgenommen Wohnmobile und LKW) beantragt werden.
- Sie wird auf maximal zwei Kennzeichen ausgestellt.
- Sie gilt nur auf GroßraumParkplätzen außerhalb der Altstadt.
- Es gibt 2 verschiedene ParkdauerKarten
- ParkdauerKarte für alle GroßraumParkplätzen
Sie gilt auf den GroßraumParkplätzen P1 (Friedrich-Hörner-Weg), Parkplätze P2 (Nördlinger Straße), P3 (Schweinsdorfer Straße), P4 (Galgentor) und P5 (Bezoldweg) - ParkdauerKarte weniger altstadtnahe GroßraumParkplätzen
Sie gilt auf den GroßraumParkplätzen P2 (Nördlinger Straße) und P3 (Schweinsdorfer Straße)
Die Karten unterscheiden sich in den Kosten.
- ParkdauerKarte für alle GroßraumParkplätzen
- Sie berechtigt dort zum kostenfreien Parken auf den entsprechenden GroßraumParkplätzen.
- Die möglichen Laufzeiten sind 1 Jahr, 2 Jahre oder 3 Jahre.