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ParkdauerKarte

Diese kann jeder beantragen und erwerben.

  • Sie kann für alle Kraftfahrzeuge (ausgenommen Wohnmobile und LKW) beantragt werden.
  • Sie wird auf maximal zwei Kennzeichen ausgestellt.
  • Sie gilt nur auf GroßraumParkplätzen außerhalb der Altstadt.
  • Es gibt 2 verschiedene ParkdauerKarten

    Die Karten unterscheiden sich in den Kosten.

  • Sie berechtigt dort zum kostenfreien Parken auf den entsprechenden GroßraumParkplätzen.
  • Die möglichen Laufzeiten sind 1 Jahr, 2 Jahre oder 3 Jahre.

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