Die PendlerVignette berechtigt zum unentgeltlichen Parken auf den »TagesbesucherParkplätzen in der Altstadt und außerhalb auf den »GroßraumParkplätzen.
Die PendlerVignette erhalten nur Beschäftigte, welche für die Ausübung ihrer beruflichen Tätigkeit zwingend auf den PKW angewiesen sind (z. B. mehrmaliger Transport von schweren Gegenständen). Trifft dies nicht zu, kann eine ParkdauerKarte zum Parken auf den GroßraumParkplätzen außerhalb der Altstadt beantragt werden.