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PendlerVignette

 

für Berufspendler

 

Die PendlerVignette berechtigt zum unentgeltlichen Parken auf den »TagesbesucherParkplätzen in der Altstadt und außerhalb auf den »GroßraumParkplätzen

  • Berufspendler können eine PendlerVignette beantragen, wenn sie nachweisen können, dass sie für die Ausübung ihrer beruflichen Tätigkeit auf den Pkw in der Altstadt angewiesen sind.
  • Sie wird nach Möglichkeit zeitlich (bestimmte Wochentage, Uhrzeiten) und räumlich beschränkt ausgestellt.
  • Sie wird in der Regel auf ein Kennzeichen ausgestellt.
  • Die möglichen Laufzeiten sind 1 Jahr oder 2 Jahre.

 

ACHTUNG:

Die PendlerVignette erhalten nur Beschäftigte, welche für die Ausübung ihrer beruflichen Tätigkeit zwingend auf den PKW angewiesen sind (z. B. mehrmaliger Transport von schweren Gegenständen). Trifft dies nicht zu, kann eine ParkdauerKarte zum Parken auf den GroßraumParkplätzen außerhalb der Altstadt beantragt werden.

 

 

 

Parkgebühren


PendlerVignette
für 1 Jahr 16,00 €
für 2 Jahre25,00 €


 
Details & Anträge