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UnternehmerVignette

 

für Gewerbetreibende

 

Die UnternehmerVignette berechtigt im vorgegebenen Bereich zum unentgeltlichen Parken auf den »TagesbesucherParkplätzen in der Altstadt und außerhalb auf den »GroßraumParkplätzen

  • Jeder Gewerbetreibende mit Sitz des Gewerbes innerhalb der Altstadt kann eine oder mehrere UnternehmerVignetten beantragen.
  • Sie wird nach Möglichkeit räumlich beschränkt ausgestellt.
  • Sie wird in der Regel auf ein Kennzeichen ausgestellt.
  • Für die erste UnternehmerVignette muss kein Nachweis geführt werden, dass das Unternehmen auf das Fahrzeug angewiesen ist. Für alle weiteren ist dies jedoch notwendig.
  • Die möglichen Laufzeiten sind 1 Jahr, 2 Jahre oder 3 Jahre.

 

 

 

Parkgebühren


UnternehmerVignette
für 1 Jahr 60,00 €
für 2 Jahre100,00 €
für 3 Jahre120,00 €


 
Details & Anträge