Die UnternehmerVignette berechtigt im vorgegebenen Bereich zum unentgeltlichen Parken auf den »TagesbesucherParkplätzen in der Altstadt und außerhalb auf den »GroßraumParkplätzen.
- Jeder Gewerbetreibende mit Sitz des Gewerbes innerhalb der Altstadt kann eine oder mehrere UnternehmerVignetten beantragen.
- Sie wird nach Möglichkeit räumlich beschränkt ausgestellt.
- Sie wird in der Regel auf ein Kennzeichen ausgestellt.
- Für die erste UnternehmerVignette muss kein Nachweis geführt werden, dass das Unternehmen auf das Fahrzeug angewiesen ist. Für alle weiteren ist dies jedoch notwendig.
- Die möglichen Laufzeiten sind 1 Jahr, 2 Jahre oder 3 Jahre.