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Menschen mit Behinderung

Für Menschen mit Behinderung, die einen europaweiten oder einen bayerischen Schwerbehindertenparkausweis haben, gelten neben den allgemein gültigen Regelungen (allgemeines Parken – »ParkdauerKarte»RothenburgPlusKarte) folgende Ergänzungen:

  • kostenfreies Parken auf Schwerbehinderten-Parkplätzen:
    Diese befinden sich auf allen »GroßraumParkplätzen außerhalb der Altstadt, und innerhalb der Altstadt auf dem Schrannenplatz, Kapellenplatz und Grüner Markt.
  • kostenfreies Parken ohne zeitliche Einschränkung

  • Wenn in zumutbarer Entfernung keine andere Parkmöglichkeit vorhanden ist, bestehen auch die Möglichkeiten,

    • im verkehrsberuhigten Bereich außerhalb der gekennzeichneten Flächen kostenfrei zu parken (wenn der durchgehende Verkehr nicht behindert wird). Die Höchstparkdauer beträgt dann 24 Stunden.
    • bis zu drei Stunden kostenfrei im eingeschränkten Halteverbot zu parken.