Für Menschen mit Behinderung, die einen europaweiten oder einen bayerischen Schwerbehindertenparkausweis haben, gelten neben den allgemein gültigen Regelungen (allgemeines Parken – »ParkdauerKarte – »RothenburgPlusKarte) folgende Ergänzungen:
- kostenfreies Parken auf Schwerbehinderten-Parkplätzen:
Diese befinden sich auf allen »GroßraumParkplätzen außerhalb der Altstadt, und innerhalb der Altstadt auf dem Schrannenplatz, Kapellenplatz und Grüner Markt. - kostenfreies Parken ohne zeitliche Einschränkung
- Wenn in zumutbarer Entfernung keine andere Parkmöglichkeit vorhanden ist, bestehen auch die Möglichkeiten,
- im verkehrsberuhigten Bereich außerhalb der gekennzeichneten Flächen kostenfrei zu parken (wenn der durchgehende Verkehr nicht behindert wird). Die Höchstparkdauer beträgt dann 24 Stunden.
- bis zu drei Stunden kostenfrei im eingeschränkten Halteverbot zu parken.