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Berufspendler

Berufspendler sind jene Personen, die mit dem PKW aus beruflichen Gründen in die Altstadt von Rothenburg pendeln. Für sie gelten neben den allgemein gültigen Regelungen (allgemeines Parken – »RothenburgPlusKarte) folgende Ergänzungen:

  • ParkdauerKarte
    Die »ParkdauerKarte wurde speziell für Pendler konzipiert. Sie berechtigt zum kostenfreien Parken auf den »GroßraumParkplätzen vor der Altstadt und wird mit einer Laufzeit von 1, 2 und 3 Jahren ausgestellt.
  • PendlerVignette
    Die »PendlerVignette kann beantragt werden, wenn der Pendler nachweisen kann, dass er für die Ausübung seiner beruflichen Tätigkeit auf den Pkw angewiesen ist. Sie berechtigt zum kostenfreien Parken auf »TagesbesucherParkplätzen in unmittelbarer Nähe des Unternehmens.


    ACHTUNG:

    Die PendlerVignette erhalten nur Beschäftigte, welche für die Ausübung ihrer beruflichen Tätigkeit zwingend auf den PKW angewiesen sind (z. B. mehrmaliger Transport von schweren Gegenständen). Trifft dies nicht zu, kann eine ParkdauerKarte zum Parken auf den GroßraumParkplätzen außerhalb der Altstadt beantragt werden.



 
Details & Anträge
 

HöhenVignette

Für Berufspendler, die aus beruflichen Gründen auf einen PKW angewiesen sind, gilt die einheitliche Höhenbeschränkung von 2,85 m in der Altstadt. Sollte das Fahrzeug diese Höhe überschreiten, muss eine HöhenVignette beantragt werden. Mehr Details finden Sie hier.