Berufspendler sind jene Personen, die mit dem PKW aus beruflichen Gründen in die Altstadt von Rothenburg pendeln. Für sie gelten neben den allgemein gültigen Regelungen (allgemeines Parken – »RothenburgPlusKarte) folgende Ergänzungen:
Für Berufspendler, die aus beruflichen Gründen auf einen PKW angewiesen sind, gilt die einheitliche Höhenbeschränkung von 2,85 m in der Altstadt. Sollte das Fahrzeug diese Höhe überschreiten, muss eine HöhenVignette beantragt werden. Mehr Details finden Sie hier.