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Für alle

Alle Autofahrer dürfen auf den »TagesbesucherParkplätzen in der Altstadt und auf den »GroßraumParkplätzen außerhalb der Altstadt ihren Pkw abstellen. Für jeden gibt es dabei drei Optionen:

  • Parken mit Parkschein
    Das Parken ist von 9.00 – 18.00 Uhr gebührenpflichtig - auch per Opens internal link in current windowApp bezahlbar. Es wird ein Parkschein aus dem Automaten benötigt. Die restliche Zeit ist das Parken gratis.
  • RothenburgPlusKarte
    Durch die »RothenburgPlusKarte …

    Die RothenburgPlusKarte muss beantragt und gekauft werden. Mehr dazu unter »RothenburgPlusKarte
     

  • ParkdauerKarte
    Jeder Autofahrer hat die Möglichkeit zum Kauf einer »ParkdauerKarte.
    Dabei kann er wählen zwischen

    • ParkdauerKarte für alle »GroßraumParkplätze P1 (Friedrich-Hörner-Weg), P2 (Nördlinger Straße), P3 (Schweinsdorfer Straße), P4 (Galgentor) und P5 (Bezoldweg)
    • ParkdauerKarte für die beiden »GroßraumParkplätze P2 (Nördlinger Straße) und  P3 (Schweinsdorfer Straße).

    Die »ParkdauerKarte wird auf maximal zwei Kennzeichen ausgestellt. Sie hat eine Laufzeit von 1, 2 oder 3 Jahren.

 
 

Per App bezahlen – viele Vorteile nutzen

Sie können Ihre regulären Parkgebühren jetzt auch einfach über die App Parkster bezahlen.

Ihre Vorteile:

  • Parkzeitverlängerung von unterwegs
  • Nur bezahlen, so lange geparkt wird
  • Keine lästigen Parkzettel mehr


Mehr Infos dazu finden Sie Opens external link in new window>>hier.

 

HöhenVignette

In Rothenburg gilt ein generelles Einfahrverbot in die Altstadt für Fahrzeuge jeglicher Art ab einer Höhe von 2,85 m. Zur Einfahrt in die Stadt mit höheren Fahrzeugen muss eine HöhenVignette beantragt werden. Unter Angabe des Zielortes berechtig diese dazu, sich auf ausgewiesenen Straßen zu bewegen. Die maximale Höhe für Fahrzeuge in Rothenburg beträgt 3,90 m. Fahrzeuge mit einer Höhe von 3,70 m – 3,90 m dürfen durch das Galgentor nur in Schrittgeschwindigkeit und nur innerhalb der weißen, gestrichelten Linie fahren.
Mehr Details dazu finden Sie hier.