Hotels & Co. sind alle Übernachtungs- und Beherbergungsbetriebe innerhalb der Altstadt. Für sie gelten neben den allgemein gültigen Regelungen (allgemeines Parken – »ParkdauerKarte – »RothenburgPlusKarte) folgende Ergänzungen:
Die GästeVignetten werden auf ein bestimmtes Kennzeichen ausgestellt und gelten nur für einen Tag (bei mehreren Tagen müssen mehrere Vignetten gekauft werden)
In Rothenburg gilt ein generelles Einfahrverbot in die Altstadt für Fahrzeuge jeglicher Art ab einer Höhe von 2,85 m. Zur Einfahrt in die Stadt mit höheren Fahrzeugen muss eine HöhenVignette beantragt werden. Unter Angabe des Zielortes berechtig diese dazu, sich auf ausgewiesenen Straßen zu bewegen. Die maximale Höhe für Fahrzeuge in Rothenburg beträgt 3,90 m. Hoteliers sollten daher ihre Lieferanten darauf aufmerksam machen, sich eine solche Genehmigung zuzulegen.
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