Sie sind hier: www.parken-rothenburg.de > Wer darf was? > Hotels & Co.

Hotels & Co.

Hotels & Co. sind alle Übernachtungs- und Beherbergungsbetriebe innerhalb der Altstadt. Für sie gelten neben den allgemein gültigen Regelungen (allgemeines Parken – »ParkdauerKarte»RothenburgPlusKarte) folgende Ergänzungen:

  • UnternehmerVignette
    Jedes Unternehmen in der Altstadt kann eine oder mehrere »UnternehmerVignetten beantragen. Für die erste UnternehmerVignettte ist kein Notwendigkeits-Nachweis erforderlich, für die weiteren schon. Sie berechtigen zum kostenfreien Parken auf »TagesbesucherParkplätzen in unmittelbarer Nähe des Unternehmens.
  • für die Mitarbeiter von Unternehmen
    Die Regelungen für die »Unternehmensmitarbeiter sind separat dargestellt
  • GästeVignette
    Für Ihre auswärtigen Gäste können Sie eine »GästeVignette kaufen. Sie berechtigt zum kostenfreien Parken. Es gibt zwei verschiedene Typen:

    Die GästeVignetten werden auf ein bestimmtes Kennzeichen ausgestellt und gelten nur für einen Tag (bei mehreren Tagen müssen mehrere Vignetten gekauft werden)

  • Busse können kostenfrei zwischen 18.00 und 9.00 Uhr auf den »GroßraumParkplätzen abgestellt werden.
 

HöhenVignette

In Rothenburg gilt ein generelles Einfahrverbot in die Altstadt für Fahrzeuge jeglicher Art ab einer Höhe von 2,85 m. Zur Einfahrt in die Stadt mit höheren Fahrzeugen muss eine HöhenVignette beantragt werden. Unter Angabe des Zielortes berechtig diese dazu, sich auf ausgewiesenen Straßen zu bewegen. Die maximale Höhe für Fahrzeuge in Rothenburg beträgt 3,90 m. Hoteliers sollten daher ihre Lieferanten darauf aufmerksam machen, sich eine solche Genehmigung zuzulegen. 
Mehr Details finden Sie hier.