Menschen, die Angehörige mit Wohnsitz in der Altstadt pflegen, können neben den allgemein gültigen Regelungen (allgemeines Parken – »ParkdauerKarte – »RothenburgPlusKarte) die »PflegeVignette beantragen. Die Abhängigkeit vom Pkw muss dazu nicht nachgewiesen werden.
Die »PflegeVignette berechtigt …