Übernachtungsgäste sind jene Personen, die in der Altstadt übernachten …
Für sie gelten neben den allgemein gültigen Regelungen (allgemeines Parken – »ParkdauerKarte – »RothenburgPlusKarte) folgende Ergänzungen:
Sie werden auf ein bestimmtes Kennzeichen ausgestellt und gelten nur für einen Tag (bei mehreren Tagen müssen mehrere Vignetten gekauft werden)
Für Übernachtungsgäste die mit dem eigenen Fahrzeug anreisen, gilt die einheitliche Höhenbeschränkung von 2,85 m in der Altstadt. Sollte das Fahrzeug diese Höhe überschreiten, muss eine HöhenVignette beantragt werden.
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