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Übernachtungsgäste

Übernachtungsgäste sind jene Personen, die in der Altstadt übernachten

  • entweder als Gast eines Beherbergungsbetriebs (Hotel, Pension, etc.) oder
  • als Gast von Bewohnern der Altstadt.

Für sie gelten neben den allgemein gültigen Regelungen (allgemeines Parken – »ParkdauerKarte»RothenburgPlusKarte) folgende Ergänzungen:

  • GästeVignette
    Ihr Gastgeber kann für Sie eine »GästeVignette kaufen. Sie berechtigt zum kostenfreien Parken. Es gibt zwei verschiedene Typen:

    Sie werden auf ein bestimmtes Kennzeichen ausgestellt und gelten nur für einen Tag (bei mehreren Tagen müssen mehrere Vignetten gekauft werden)

  • Busse können kostenfrei zwischen 18.00 und 9.00 Uhr auf den »GroßraumParkplätzen abgestellt werden.
 

HöhenVignette

Für Übernachtungsgäste die mit dem eigenen Fahrzeug anreisen, gilt die einheitliche Höhenbeschränkung von 2,85 m in der Altstadt. Sollte das Fahrzeug diese Höhe überschreiten, muss eine HöhenVignette beantragt werden.
Mehr Details finden Sie hier.