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Unternehmer / Gewerbetreibende

Unternehmer/Gewerbetreibende sind jene Personen, die ihr Unternehmen/Gewerbe innerhalb der Altstadt Rothenburgs betreiben. Für sie gelten neben den allgemein gültigen Parkregelungen (allgemeines Parken – »ParkdauerKarte»RothenburgPlusKarte) folgende Ergänzungen:

  • UnternehmerVignette
    Jedes Unternehmen in der Altstadt kann eine oder mehrere UnternehmerVignetten beantragen. Für die erste »UnternehmerVignette ist kein Notwendigkeits-Nachweis erforderlich, für die weiteren schon. Sie berechtigen zum kostenfreien Parken auf »TagesbesucherParkplätzen in unmittelbarer Nähe des Unternehmens.
  • für die Mitarbeiter von Unternehmen
    Die Regelungen für die »Unternehmensmitarbeiter sind separat dargestellt
  • für Ihre Kunden
    Für Kunden der Unternehmen gelten »die allgemein gültigen Regeln
  • Machen Sie mit bei der RothenburgPlusKarte
    Sie haben die Möglichkeit, die Vorteile der RothenburgPlusKarte verkaufsfördernd für Ihr Unternehmen zu nutzen. Mehr dazu unter »RothenburPlusKarte

 

 

 
Details & Anträge
 

HöhenVignette

In Rothenburg gilt ein generelles Einfahrverbot in die Altstadt für Fahrzeuge jeglicher Art ab einer Höhe von 2,85 m. Zur Einfahrt in die Stadt mit höheren Fahrzeugen muss eine HöhenVignette beantragt werden. Unter Angabe des Zielortes berechtig diese dazu, sich auf ausgewiesenen Straßen zu bewegen. Die maximale Höhe für Fahrzeuge in Rothenburg beträgt 3,90 m. Unternehmen sollten daher ihre Lieferanten darauf aufmerksam machen, sich eine solche Genehmigung zuzulegen. 
Mehr Details finden Sie hier.