Unternehmer/Gewerbetreibende sind jene Personen, die ihr Unternehmen/Gewerbe innerhalb der Altstadt Rothenburgs betreiben. Für sie gelten neben den allgemein gültigen Parkregelungen (allgemeines Parken – »ParkdauerKarte – »RothenburgPlusKarte) folgende Ergänzungen:
In Rothenburg gilt ein generelles Einfahrverbot in die Altstadt für Fahrzeuge jeglicher Art ab einer Höhe von 2,85 m. Zur Einfahrt in die Stadt mit höheren Fahrzeugen muss eine HöhenVignette beantragt werden. Unter Angabe des Zielortes berechtig diese dazu, sich auf ausgewiesenen Straßen zu bewegen. Die maximale Höhe für Fahrzeuge in Rothenburg beträgt 3,90 m. Unternehmen sollten daher ihre Lieferanten darauf aufmerksam machen, sich eine solche Genehmigung zuzulegen.
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