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Wohnmobile und LKWs

Für Wohnmobile und LKWs gilt ein allgemeines Parkverbot in der Altstadt Rothenburg. Das Halten zum Be- und Entladen ist durch Verkehrszeichen geregelt.

  • LKWs können nachts zwischen 18.00 und 9.00 Uhr kostenfrei auf den »GroßraumParkplätzen abgestellt werden. Die Parkmöglichkeiten auf folgenden GroßraumParkplätzen sind ausreichend dimensioniert und mit einer Direktanbindung an die Autobahn gut positioniert: 

    • P1 Friedrich-Hörner-Weg
    • P2 Nördlinger Straße (nur bis 7,5 t)
    • P3 Schweinsdorfer Straße

  • WICHTIG für Wohnmobile:
    Nutzen Sie unsere Wohnmobilstellplätze auf den »GroßraumParkplätzen mit Stromanschluss (P2) und Ver- und Entsorgungsmöglichkeiten.
    Die Parkmöglichkeiten auf folgenden »GroßraumParkplätzen sind ausreichend dimensioniert und mit einer Direktanbindung an die Autobahn gut positioniert:

    • P2 Nördlinger Straße (mit Stromanschluss, Ver- und Entsorgungsmöglichkeiten; nur bis 7,5 t)
    • P3 Schweinsdorfer Straße (mit Ver- und Entsorgungsmöglichkeiten)
       

 

 

 

HöhenVignette

Durch die allgemein geregelte Höhenbeschränkung  von 2,85 m in der Alstadt ist es Wohnmobilen und LKWs mithilfe einer HöhenVignette möglich die Altstadt zu befahren.
Mehr Details finden Sie hier.