Für Wohnmobile und LKWs gilt ein allgemeines Parkverbot in der Altstadt Rothenburg. Das Halten zum Be- und Entladen ist durch Verkehrszeichen geregelt.
Durch die allgemein geregelte Höhenbeschränkung von 2,85 m in der Alstadt ist es Wohnmobilen und LKWs mithilfe einer HöhenVignette möglich die Altstadt zu befahren.
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